Band 49: Eintrag vom  10. Februar 1851 (Nr. 123)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die israelitische Gemeinde, welcher durch frühern gemeinderäthlichen Beschluß auf ein Jahr ein Zuschuß von 50 Thlr zu den Kosten eines geprüften Lehrers bewilligt ist, spricht mittelst Gesuchs vom 7. Februar c. die Bitte aus, daß ihr für die Folge ein ständiger städtischer Beitrag und zwar in Rücksicht, daß sie ohne Genuß davon zu haben, zu den Kosten des unentgeldlichen Elementar-Unterrichtes der christlichen Schulen, beitragen müsse, und daß die Gemeinde außerdem noch zu den christlichen Cultuskosten erhebliche Zuschüsse leiste, ein Beitrag von 100 Thlr. zuerkannt werden möge.

In Berücksichtigung der vorgetragenen Verhältnisse bewilligt Gemeinderath der israelitischen Gemeinde für ein vom 1. September d. J. beginnendes ferneres Jahr einen städtischen Zuschuß von fünfundsiebzig Thlr mit dem Vorbehalte, daß dieselbe einen geprüften Lehrer halte und event. der Beitrag nur ratirlich gezahlt werde.

a u. s.