Auf die Eingabe des Polizei-Commißare von Graeveritz vom 27 September 1846 wird dem- selben für das laufende Jahr eine Gra- tifikation von 50 Thaler aus der Städtischen Kaße zugebilligt.
Der Stadtrath unterstüzt auch den Antrag, daß die außwärtigen Ge- meinden für welche der Polizei-Kom- mißair beim hiesigen Friedensgericht das öffentliche Ministerium ver- tritt nach §. 68. des 7ten? rheinischen Landtags-Abschiedes vom 27. Dezember vorigen Jahres eine Remuneration dafür zubilligen möchten, und bittet eine Königliche Hochlöbliche Regierung ganz ergebenst dieses veranlassen zu wollen.