Von dem vorsitzenden Beigeordneten wird vorgetragen, daß im Jahre 1805 ein kleiner städtischer Garten, die sogenannte Maikammer, zwischen Rhein- und Hessenthor, in der Nähe des jetzigen Krahnens gelegen, dem damaligen katho- lischen Pfarrer zur Benutzung übergeben worden, daß die seitherigen Pfarrer denselben fortwährend in Gebrauch gehabt, sich aber gegenwärtig die
[Nächste Seite]Nothwendigkeit herausstelle, diesen Garten wieder an die Stadt zu ziehen, indem solcher augenblicklich zur Niederlage verschiedener städtischer Utensilien unentbehrlich sei, und später zur Erweiterung des an jener Stelle zu bilden- den Lagerplatze in Anspruch genommen wer- den müsse. Mit dem Pfarrer sei daher vor- behaltlich der Zustimmung des Stadtrathes, und der Genehmigung der Oberbehörde das Über- einkommen getroffen, daß er jenen Gar- ten der Stadt wieder abtrete, wogegen ihm eine jährliche, zuerst im laufenden Jahre zu zah- lende Entschädigung von zehn Thalern aus der städtischen Kasse zugesichert werden.
Dieses Übereinkommen wurde vom Stadtra- the genehmigt, wonach nunmehr die jährliche Entschädigung von Zehn Thalern für den Pfar- rer auf den städtischen Etat gebracht wer- den wird.
Actum ut supra
| Typ | Flur |
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| Typ | Gebäude |
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| Erwähnt in |
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