Band 38: Eintrag vom  15. Juli 1796 (Nr. 926)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Kaspar Faller Contra Schreiner Zunft

Auf die rechtliche Vorstellung des Kaspar Faller wird der Schreinerzunft wiederholter aufgegeben, dem Supplikanten innerhalb 24 Stunden die weggenommene Handwerks geräthschaften so gewiß zurückzugeben als dieselbe widriger Falls in eine Straf von 3 Goldgülden fällig erklärt seye und dafür unnachsichtlich exequirt, auch auf ihre Kösten das Werkzeug mit Gewalt weggenommen werden solle .