Schreiner Zunft Contra Kaspar Faller
Erschiene die Schreinerzunft und bezoge sich auf den Bescheid vom 29. vorigen Monatsmit der Anzeige, daß Kaspar Faller demselben nicht nachgekommen seye, bate also, ihm die Handwerksgerätschaft wegzunehmen .
[Nächste Seite] Bescheid.Da gedachter Bescheid dem Faller seiner Aussage gemäß nicht mitgeteilt worden, so wurde ihm selbiger persönlich vorgelesen und zu dessen Befolgung noch eine Frist von 8 Tägen unter der angedrohten Straf bestimmt .