Band 30: Eintrag vom  22. April 1740 (Nr. 746)

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Transkription

 

patres carmelittae

denen RR Patres carmelittis solle zugeschrieben werden, daß man ahn seithen der stadt es bey der geschehener auffkundigung zu halten, und pro rata temporis ad 1/2 jahr das verfloßene interesse zu zahlen gemeint were.