Johan Wilhelm Hoffman
dan seindt die conditiones Johan Wilhelm Hoffman wegen erbawung eines anbaws ahn seiner be- hausung auf der stadt wießen verleßen und hierauff resolviert, daß ihnen eheleuthen unter ge- sagten conditionibus den anbaw zu thuen er- laubt seyn, und zu ihrer verhaltung extractus protocolli communicirt werden solle.