Band 30: Eintrag vom  22. April 1740 (Nr. 747)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

patres carmelittae

denen RR Patres carmelittis solle zuge- schrieben werden, daß man ahn seithen der stadt es bey der geschehener auff- kundigung zu halten, und pro rata temporis ad 1/2 jahr das verfloßene interesse zu zahlen gemeint were.