Band 30: Eintrag vom  28. November 1741 (Nr. 1235)

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Transkription

 

arrestirter

der in hießiger burgerwacht wegen dem dahirr verwundeten halffen des cloisters zu grevenbroich arrestirter kutscher vom herrn Volcker zu Wevelinghoven kan gegen erlegung deren 2 vom hochgebohrenen herrnVolcker deponirte caroliner das arrest mit dem beding entlaßen werden, daß auff anstehen des verwundeten sich jedes mahl dahirr sistiren und den spruch rechtens abwarthen solle.