dahm Josten kan ergo judicialem obligationem die olligsmühlen unter diesem beding gelaßen werden, daß sich ins künfftig mit der zahlung der jahrlichen phachtschillingen beij halten solle
anschlag des kopffgeldts fur hießige statt kan auff 507 Reichsthaler und einigen cöllnischen Albus außgeworfen werden