Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ermäßigung des Höchstsatzes der Kartensteuer für Vorführungen von Bild- streifen sowie von Licht- und Schattenbildern von bisher 50 % netto auf 30 % netto.
Das bisherige Verfahren in Bezug auf weitere Ermäßigun- gen der Steuer für einzelne Filmprogramme wird beibe- halten.