Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ermäßigung des Höchstsatzes der Kartensteuer für Vorführungen von Bildstreifen sowie von Licht- und Schattenbildern von bisher 50 % netto auf 30 % netto.
Das bisherige Verfahren in Bezug auf weitere Ermäßigungen der Steuer für einzelne Filmprogramme wird beibehalten.