Stadtverordneten - Versammlung beschließt: 1) die Aufnahme eines Staatsdarlehns in Höhe von 8 000 R. M zu den vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten festgesetzten Bedingungen, das zu gleichen Bedingungen gegen Sicherstellung an berufsständige Ge- müsezüchter zu geben ist,
2) die Hergabe eines zusätzlichen städtischen Darlehns aus lfd. Etatsmitteln in Höhe von 1 600 R. M, das zu den gleichen Bedingungen wie das Staatsdarlehn zu ver- geben bezw. mit diesem zu geben ist.