Stadtverordneten - Versammlung beschließt: 1) die Aufnahme eines Staatsdarlehns in Höhe von 8 000 R. M zu den vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten festgesetzten Bedingungen, das zu gleichen Bedingungen gegen Sicherstellung an berufsständige Gemüsezüchter zu geben ist,
2) die Hergabe eines zusätzlichen städtischen Darlehns aus lfd. Etatsmitteln in Höhe von 1 600 R. M, das zu den gleichen Bedingungen wie das Staatsdarlehn zu vergeben bezw. mit diesem zu geben ist.