Zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms 1928 wird ein Kredit bis zu 1 500 000 M bereitgestellt, der aus Anleihemitteln Deckung finden soll. Begebung des Anleihebe- trages soll unter Berücksichtigung der Geldmarktlage späte- rer Beschlußfassung vorbehalten bleiben.