Band 75: Eintrag vom  13. März 1928 (Nr. 695)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2. Etatsausgleich 1928.

Nach der Etatsberatung durch die Stadtverordnetenversammlung verbleibt noch ein ungedeckter Betrag von 211 000 M.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag an erster Stelle durch Einnahme aus der zu erwartenden Neuregelung des Polizeikostengesetzes zu decken. Sofern diese Annahme nicht zutreffen sollte, ist der Etatsausgleich durch Sonderabgabe der städtischen werbenden Betriebe (Finanzetat) herbeizuführen.