2. Etatsausgleich 1928.
Nach der Etatsberatung durch die Stadtverordneten- versammlung verbleibt noch ein ungedeckter Betrag von 211 000 M.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag an erster Stelle durch Einnahme aus der zu erwartenden Neure- gelung des Polizeikostengesetzes zu decken. Sofern die- se Annahme nicht zutreffen sollte, ist der Etatsaus- gleich durch Sonderabgabe der städtischen werbenden Betriebe (Finanzetat) herbeizuführen.