Die Haushaltspläne für 1928 werden unter Berücksichtigung der in den Kommissionen beschlossenen Änderungen wie folgt festgesetzt: (hier folgen Einzeletats mit Zahlen).
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen: a. Oberrealschule. Die Anerkennung der städtischen Oberrealschule als eine bedeutungsvolle Schule im Sinne der neuen Besoldungsordnung sowie die Ernennung des OberschullehrersSchirbachzum Oberturnlehrer unter Eingruppierung nach 2 b der neuen Besoldungsordnung werden abgelehnt.
Es wird beschlossen, den Oberschullehrern Fühser, Rings, Schirbach und Cappel auf Antrag mit Wirkung vom 1.4.1928 ab die Bezüge der Gruppe 4a der neuen Besoldungsordnung, ferner denselben eine ruhegehaltsfähige Zulage von 600 M und den Wohnungsgeldzuschuß nach Tarif III zu gewähren. Oberschullehrer Fühser erhält außerdem für seine Person noch eine jährliche ruhe-
[Nächste Seite]gehaltsfähige Ausgleichszulage von 427,80 M, da er gemäß Stadtverordnetenbeschluß vom 10. März 1927 die Bezüge der alten Besoldungsgruppe X erhalten hat.
b) Wohlfahrtsverwaltung.Der Antrag der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz auf Erhöhung des städtischen Zuschusses wird abgelehnt.
c) Kleine Etats.Der bei Titel III-1 vorgesehene Zuschuß der Stadt zum Arbeitsnachweis wird um 25 000 M auf 75 000 M ermäßigt.