Stadtverordneten - Versammlung beschließt zur Deckung des durch Realsteuern aufzubringenden Steuerbedarfs für das Rechnungsjahr 1928 zu erheben: 1. a) 430 % Zuschläge zur Gewerbesteuer nach den Steuer- grundbeträgen des Ertrages, b) 1250 % Zuschläge zu den Steuergrundbeträgen der Lohnsumme,
2. 170 % Zuschläge zur staatlichen Steuer vom Grund- vermögen.
Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrund- beträge vom Ertrage von 185 000 M und von der Lohn- summe von 32 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 550,69 %.
Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 309 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 327 %.