Stadtverordneten - Versammlung beschließt, die Hin- terbliebenenbezüge für die Witwe des verstorbenen
[Nächste Seite]Verwaltungs-InspektorsLüttger mit Ablauf des Gnaden- viertejlahres entsprechend den gesetzlichen und orts- statutarischen Bestimmungen unter Zugrundelegung des zuletzt bezogenen Diensteinkommens nach 67/100 steln Pension festzusetzen.