4. Gebäudeentwässerung des städtischen Übergabebahnhofes.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vornahme der
Gebäudeentwässerung des städtischen Übergabebahnhofes und
stellt die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 5000 Mark aus lfd.
Mitteln zur Verfügung.