5. Schaffung einer Kleiderkasse für das Hafen- und Bahnbetriebspersonal.
Stadtverordnetenversammlung beschließt sich an der neu
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zu bildenden Kleiderkasse für das Hafen- und Bahnbetriebspersonal
mit einem Drittel des erforderlichen Betrages - etwa 2400 M pro
Jahr - zu beteiligen.