11. Anlage der Wasserleitung im städtischen Hause
Brückstraße 6.
Stadtverordnetenversammlung bewilligt zur Anlage
der Wasserleitung im städtischen Hause Brückstraße 6 eine Kre-
[Nächste Seite] dit von 400 Reichsmark aus dem Haushaltsplan der Grundstücksverwaltung