a.) Gewerbesteuer - und Grundsteuernachtragsumlage für 1925. Im Nachtrag der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 10. März und13. Oktober 1925 beschließt Versammlung die Erhöhung folgender Steuern ab 1. Oktober 1925: 1) Gewerbeertragssteuer von 350 % auf 500 % voraussichtliches Mehraufkommen 50 000 M Gesamtjahresaufkommen 310 000 M. 2) die Zuschläge zur Grundvermögenssteuer von 150 % auf 170 % voraussichliches Mehraufkommen 25 000 M, Gesamtjahresaufkommen 450 000 M.