Band 75: Eintrag vom  28. Oktober 1930 (Nr. 1279)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Nachtragsumlage.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, den noch feh- lenden Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1930 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuss an dem Aufkommen der Reichseinkommersteuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer durch Erhöhung der Zuschläge:

a) zur Gewerbeertragssteuer nach den Steuergrundbeträ- gen des Ertrages von 425 auf 445 %, b) zur Gewerbelohnsummensteuer nach den Steuergrund- beträgen der Lohnsumme von 1250 auf 1500 % teilweise zu decken und zwar für das 2. Halbjahr des Steuerjahres 1930.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuer- grundbeträge vom Ertrage von 290 000 M und von der Lohnsumme von 37 000 M beträgt die Durchschnitts- belastung bei der Gewerbesteuer 541, 30 M %.

Bei einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grund- vermögenssteuer von 329 500 M beträgt die Durchschnitts- belastung sämtlicher Realsteuern 354,95 M %.