Antrag um Errichtung einer Han- delskam- mer am hiesigen Platze.
Bei dem schon namhaft erweiterten, und für die Zukunft nach größerer Ausdehnung entgegengehenden Handels-Verkehr dem hiesigen Stadt erkennt auch der Stadtrath die Nothwendigkeit, daß durch die Bildung einer Handelskammer, wie sie ebenfalls andern Arten von gleichen Umfange bewilligt wurden, eine Central-Behörde ins Leben gerufen wur- de, welche als Organ der Wünsche, Ansichten aus Bedürfnisse des Handelsstandes, den Behörden gegenüber, das Interesse desselben überall wahrzu- nehmen bestimmt ist.
Der Stadtrath vereinigt sich daher mit dem
[Nächste Seite]der hiesigen Kaufmannschaft in der Eingabe vom 30. November vorigen Jahres ausgesprochenen Antrage, indem er die verehrte Oberbehörde ehrerbietigst bittet, dem vorgebrachten Wunsche um Errichtung einer Handelskammer an dem hiesigen, in gewerb- licher Hinsicht nicht unwichtigen Platze allerhöch- sten Ortes gnädige Willfahrung zu bereiten. Die für die Sitzungen der Handelskammer, ihre Registratur und Kanzlei-Arbeiten erforderlichen Räume können in dem hiesigen Rathhause ein- geräumt werden, wodurch der Stadtrath sich hierdurch schon verbindlich macht.
Actum ut supra