Der Ankauf von Flächenteilen aus den Grundstücken von Franz Zaun und Peter Hink, Flur P Parz. 453/129 und 454/129
[Nächste Seite]zwecks Herstellung von Rampenanlagen am Obertorwege wird unter den mit dem Urkundsbeamtenam 31. August d. Js. vereinbarten Bedingungen genehmigt.
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