Band 59: Eintrag vom  26. Juli 1880 (Nr. 408)

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Transkription

 
Kreuzstraße.

Es wird mitgetheilt, daß kein Gebot auf den an der Kreuzstraße liegenden städtischen Terrainstreifen geschehen sei. Es soll daher vorläufig von einer Veräußerung des genannten Streifens abgesehen werden.