Band 58: Eintrag vom  26. November 1877 (Nr. 1306)

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Transkription

 
11. Oeffentliche Beleuchtung.

Es wird beschlossen, die Hälfte der Laternen an den Tagen, wo sämmtliche Laternen brennen, schon um 11 Uhr auslöschen und dafür die Nachtlaternen morgens 1/2 Stunde länger brennen zu lassen; ferner sollen die Laternen bis 1 oder 2 Tage vor Eintritt des ersten Mondviertels sämmtlich und bis ca. 1 oder 2 Tage vor Eintritt des letzten Viertels zur Hälfte brennen.

Die Laterne am Hospital und die am Platze

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von Herrn Peter Beck sollen in Zukunft mit zu denen gehören, welche bei halbe Beleuchtung brennen.