Der betreffende, von P. Feldhaus gestellte Antrag wurde heute discutirt und mit Rücksicht auf die von der Besitzerin der in der Nähe gelegenen St. Josephs- Anstalt vorgeschlagene beschränkende Verkaufsbe- dingung, die Beschlußnahme zu dem Ende vertagt, damit immittelst ermittelt werde, welche Beschränkung in der Benutzung des zu verkaufenden Terrains dem Ankäufer Feldhaus im Interesse der Irren- Pflege-Anstalt aufzuerlegen wäre.
actum ut supra
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