In Anbetracht, daß der Schreiner Johann Rottkamp dürftig- keitshalber permanent aus Armenmitteln unterstützt wird,
[Nächste Seite]genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß die auf das verschuldete Haus des q Rottkamp fallende Com- munalsteuer von 2 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf. niedergeschlagen werde.
actum ut supra
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