Band 55: Eintrag vom  2. März 1868 (Nr. 243)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Prozeß mit Cornelius Reistorf & Bohnen.

Nachdem in der Prozeßsache der Stadt mit Cornelius Reistorf & Bohnen dem Bürgermeister der Eid dahin deferirt worden, daß derselbe den Verklagten nicht die vollständige Ausziegelung auf unbe - stimmte Zeit zugesagt habe, erklärt die Stadtverordneten- Versammlung sich damit einverstanden, daß eventuell gegen dieses Urtheil Berufung einzulegen sei, da in der Sache lediglich der zwischen der Stadt und den Verklagten Reistorf & Bohnen bestehende Vertrag maßgebend sein dürfte.

actum ut supra