Auf den Antrag des Herrn Agenten J. B. Schmitz erklärte die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß die seither bewilligten ermächtigten Erft- und Krahnen- gebühren für transitirende Baumwolle, Twiste, Farbhölzer für das laufende Jahr fortbestehen, und daß diese begün- stigung auch auf Farbstoffe ausgedehnt werde.
Die von dem q. Schmitz gleichzeitig angeregte Erlassung der Lagergebühren von obigen Waaren wurde dagegen von der Versammlung nicht bewilligt.
actum ut supra