Der fragliche sogenannte grüne Weg ist von Carl Reistorf bis zum 31. Dezember 1859 mit anschießenden drei Gras- parzellen angepachtet. Als J. P. Thopesch auf seinem an- schießenden Grundstücke eine Ziegelei anlegte, wurde dem- selben im Einverständnisse mit der städtischen Verwaltung die Benutzung des Weges gegen eine jährliche Pacht von 10 Thlr. zu Gunsten des Pächters Reistorf von diesem zugestanden, wobei, Thopesch auch die Verpflichtung übernahm, falls die Stadt dem Weg wieder anderweitig zu benutzen gedenke, als dann solchen an allem Schrott und Steinen zu reinigen, und wieder in früheren Stand zu stellen. Bei Anlage der Ziegelei von Gebr. Bommers wurde denselben von q.Thopesch die Mit- benutzung des Weges unter den gleichen Bedingungen er- laubt.
Nach dem Berichte der betreffenden Commission, welche eine Be- sichtigung des Weges vorgenommen, erklärte die Stadtver- ordneten-Versammlung, daß keine Veranlassung vorliege, auf das Gesuch der Gebr. Bommers: den Weg als Communalweg anzuerkennen, einzugehen. Dagegen sollen Gebr. Bommers und J. S. Thopesch den fraglichen Weg auch noch nach dem
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[Nächste Seite]" 31.Dezember 1859 auf weitere sechs Jahre an bisheriger Weise gegen eine jährliche Pacht von 10 Thlr an die Stadt zahlbar, benutzen dürfen, unter den obigen, auch für diese Zeit zu machenden Bedingungen.
Die freie Benutzung des fraglichen Weges für die Eigenthümer der anschließenden und weiter im Hamm- feld gelegenen Grundstücken bleibt vorbehalten. actum ut supra
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