Eintrag 12120. März 1854 Mittelst Schreiben vom 6. vorigen Monats beantragt das hiesige
Bataillons-Commando die Bewilligung einer städtischen
Serviszulage für den BüchsenmacherJoseph Kohrmann,
welcher bestimmungsmäßig hinsichtlich seines Quartier-
bedürfnisses zu den Militair-Personen des Unteroffizier-standes gehöre, und daher
berechtigt sei, ein vorschrifts-
mäßiges Naturalquartier zu verlangen. Gemeinderath glaubt dem Antrage nicht entsprechen
zu können, weil das zur Zeit mit dem KöniglichenBataillons-Commando getroffene Übereinkommen
alle
quartierberechtigten Manschaften des Stammes betreffe
und die Quartier-Entschädigung für den Büchsenmacher,
wenn dieser zu jenen Manschaften gehöre, in der Aver-
sional-Summe mit einbegriffen sei. actum ut supra...
Eintrag 12220. März 1854 In Berücksichtigung, daß der HülfsverwaltungsdienerMeuter sich befleißigt, in seiner
dienstlichen Führung
möglichst zu befriedigen, genehmigt Gemeinderath auf
seinen Antrag daß derselbe einstweilen, jedoch unter
Vorbehalt jederzeitiger Entlassung bei vorkommenden
Dienstversäumungen oder tadelhafter Führung, in
seinen bisherigen Funktionen verbleibe actum ut supra...