• Eintrag 11216. März 1854 Vorsitzender legt dem Gemeinderathe eine Mittheilung der Königlichen Direction der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn vom 17. Februar courantmit einem Kosten-Anschlage über die Aus- führung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahn- hofe bis zum Erft-Canale, vor. Nach diesem Projecte würden die Kosten der Ausführung ausschließlich des Grund und Bodens 44000 Thl betragen, welche Summe, da die Direction dieselbe nicht disponibel stellen kann, für Rechnung der Stadt zu beschaffen sei, indem die in dem Gemeinderathsbeschlusse vom 26. Mai 1852 gestell- ten Anerbietungen von der höhern Behörde nicht als ausreichend erkannt worden, außerdem auch eine gänzliche Verzichtleistung der Stadt auf die Erhebung einer Canal- Abgabe Abgabe von den nach und von der Zweigbahn transportirten Steinkohlen und sonstigen Gütern für nöthig erachtet werde. Dem vorliegenden Plan gemäß, würde die Zweig- bahn bis in den Zollhof geführt, an derselben mehrere kostspielige Drehscheiben und theilweise doppelte Betriebsstränge vom Zollhofe der Erft entlang bis gegen den sogenannten Pfannenschuppen angelegt werden. Gemeinderath ist der Meinung, daß es der Aus- führung eines so ausgedehnten kostspieligen Unter- nehmens nicht bedürfe, und beschließt daher vor näherer Erörterung der gestellten Bedingungen, vorerst unter Zuziehung der betr. Commission einen technischen Anschlag über eine Schienen-Verbindung vom Bahnhofe bis zum Erft-Canale aufnehmen zu lassen, wie solche am wenigsten kostspielig, aber dennoch für das Bedürfniß ausreichend wäre. actum ut supra...