Eintrag 11216. März 1854 Vorsitzender legt dem Gemeinderathe eine
Mittheilung der Königlichen Direction der
Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn vom 17. Februar courantmit einem Kosten-Anschlage
über die Aus-
führung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahn-
hofe bis zum Erft-Canale, vor. Nach diesem Projecte würden die Kosten
der Ausführung ausschließlich des Grund
und Bodens 44000 Thl betragen, welche
Summe, da die Direction dieselbe nicht
disponibel stellen kann, für Rechnung der
Stadt zu beschaffen sei, indem die in dem
Gemeinderathsbeschlusse vom 26. Mai 1852 gestell-
ten Anerbietungen von der höhern Behörde
nicht als ausreichend erkannt worden,
außerdem auch eine gänzliche Verzichtleistung
der Stadt auf die Erhebung einer Canal-
Abgabe Abgabe von den nach und von der Zweigbahn transportirten
Steinkohlen und sonstigen Gütern für nöthig erachtet
werde. Dem vorliegenden Plan gemäß, würde die Zweig-
bahn bis in den Zollhof geführt, an derselben mehrere
kostspielige Drehscheiben und theilweise doppelte
Betriebsstränge vom Zollhofe der Erft entlang bis
gegen den sogenannten Pfannenschuppen angelegt werden. Gemeinderath ist der Meinung,
daß es der Aus-
führung eines so ausgedehnten kostspieligen Unter-
nehmens nicht bedürfe, und beschließt daher vor
näherer Erörterung der gestellten Bedingungen,
vorerst unter Zuziehung der betr. Commission einen
technischen Anschlag über eine Schienen-Verbindung
vom Bahnhofe bis zum Erft-Canale aufnehmen zu
lassen, wie solche am wenigsten kostspielig, aber
dennoch für das Bedürfniß ausreichend wäre. actum ut supra...