Eintrag 11016. März 1854 Auf den Antrag der Commission überwies Gemeinde-
rath die Mittheilung des Hauptlehrers an der Taub-
stummen-Anstalt zu KempenKirchhoff,
worin derselbe sich für eine städtischen Beitrag
zu den Unterrichtskosten der taubstummen [Fehlerhaft markierte Entität]Marx interessirt,
der Armen-Verwaltung, um hier nach Lage der Verhältnisse der Wwe Marx,das Nöthige
zu thun. actum ut supra...
Eintrag 11116. März 1854 Gemeinderath erhält Kenntniß von einem
Rescripte des Königlichen Provinzial-Schul-Collegi-
ums vom 30. Januar courant, wornach zu der auf
Grund der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 13.
Merz1848 seit dem Jahre 1849 geschehenen Unter-
lassung der Zahlung des sonst vorgeschriebe-
nen städtischen Beitrags zum Pensionsfonds
für die Lehrer des Gymnasiums die ministerielle
Genehmigung erforderlich ist. Behufs Erwirkung dieser Genehmigung gibt
Gemeinderath die Erklärung ab, daß die hiesige
Gemeinde ihrer Verbindlichkeit zur Gewährung
der gesetzlichen Pensionen an die Lehrer und
Beamten des hiesigen Gymnasiums unter
Anwendung der Bestimmungen der Verord-
nung vom 28. Mai 1846 und der Allerhöchsten
Cabinets-Ordre vom 13. Merz 1848 zu entsprechen
geneigt ist. Um so mehr vertraut Gemeinderath auf die
Ertheilung der gedachten ministeriellen Geneh-
mitgung, als die Gemeinde Neuß durch ihr
ausgedehntes Patrimonial-Vermögen für die
Erfüllung ihrer Verpflichtung die nöthigen
Garantien bereitet. actum ut supra Dem Gemeinderath wird ein von dem Herrn
Landrathe Landrathe an die Kreisstände gerichteter Antrag lau-
tend dahin, daß dieselben beschließen wollen,
daß außer dem Erlös aus den Jagdscheinen,
in den nächsten zwei Jahren jährlich zwei Pro-
cent sämmtlicher directen Staatssteuern von
den Gemeinden des Kreises aufgebracht und zur
Verstärkung des Fonds für die Unterstützung
der dürftigen Familien einberufener Reserve-
und Landwehr-Mannschaften verwendet werden,
mit der Einladung vorgelegt, sich hierüber
gutachtlich äußern zu wollen. Obgleich Gemeinderath die Ausführung des gemach-
ten Vorschlages unter gewöhnlichen Zeitverhältnissen
für zweckmäßig erachtet, so kann derselbe
sich doch nicht dafür erklären, daß in diesem
Jahre, wo die Einwohnerschaft durch erhöhte directe
Steuern, Verdienstmangel und die Theuerung
der Lebensmittel ohnehin mehr oder weniger
bedrückt ist, der gedachte Zuschlag eingeführt
werde. Möchten aber, was der Himmel ver-
hüten wolle, Ereignisse eintreten, wodurch
die Bereitstellung von Unterstützungsfonds
nothwendig sei, so werde die Gemeinde
Neuss mit ihrem resp. Beitrage nicht zurück-
bleiben. actum ut supra...