Eintrag 876. Februar 1854 Dem Steuer-ExekutorM.H.Sterck, welcher bei
Einziehung der städtischen Gefälle mehrere Verluste
an Mahn- und Exekutions-Gebühren erlitten hat,
wurde auf seinen Antrag und in Berücksichtigung
der Theuerung der Lebensmittel eine Remuneration
von zehn Thalern bewilligt. actum ut supra...
Eintrag 886. Februar 1854 Nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission
über den Antrag des Alexianer-Klosters auf käufliche
Überlassung eines städtischen Grundstückes hinter
jenem Kloster zur Vergrößerung des Klostergärtchens,
sprach sich Gemeinderat in Berücksichtigung, daß es
sich hier nicht um Abtretung von Gemeinde-Eigen-
thum an Private sondern um eine solche an eine
öffentliche nützliche Anstalt handelt, sowie daß das
gedachte Terrain für das Alexianer-Kloster dringend
nöthig erscheint, für die Veräußerung aus, wozu
die Feststellung der nähern Bedingungen bis
zur künftigen Sitzung vorbehalten bleibt. Auf einen von dem GerberAug. Koenemanneingegebenen
Antrag auf ebenmäßige Überlassung
des nebenanliegenden städtischen Terrains glaubte
Gemeinderath nicht eingehen zu können. actum ut supra...
Eintrag 896. Februar 1854 Die von dem StadtrentmeisterStadler gelegte städti-
sche Rechnung für das Jahr 1853 wurde dem
Gemeinderathe auf Grund des § 65 der Gemeinde-
Ordnung zur Prüfung, Feststellung und Ent-
lastung mit dem Bemerken vorgelegt, daß
sich bei der Revision durch den Gemeindevorstand nichts
zu erinnern gefunden habe. Gemeinderath überwies
diese diese Rechnung sowie einem von dem Stadtrent-
meister bei Überreichung der Rechnung vorgeleg-
ten Antrag auf Bewilligung einer Zulage für
das verflossene und die künftigen Jahre
an die Commission für Rechnungswesen.
Die von dem Gymnasial-Curatorium eingesandte
Abschrift der Gymnasialkassen-Rechnung pro
1853 wurde derselben Commission zugetheilt. actum ut supra...