Eintrag 5321. November 1853 Auf einen ebenmäßig von der Schul-Commis-
sion befürworteten Antrag des Lehrers Her-
manns an der Elementar-Knabenschule auf
Bewilligung einer Gratifikation, beschließt
Gemeinderath in Berücksichtigung, daß Bitt-
steller durch Krankheit seiner Familie
und die herrschende Theuerung der Lebensmittel
in eine drückende Lage gerathen ist, dem-
selben eine einmalige Gratifikation von 20 Thl
zu zubilligen
actum ut supra...
Eintrag 5421. November 1853 Der Lehrer der evangelischen SchuleWilh. Wildt, welcher
außer freier Wohnung das Normal-Gehalt
von 66 Thl., sodann an Ersatz für das abgeschaffte
Schulgeld 100 Thl und aus der evangelischen Kirchen-
kasse und zwar A aus dem Ertrage einer
für ev. Kirchen- und Schulzwecke abgehalte-
nen Collecte 80 Thl und b. für das Spielen der
Orgel in der evangelischen Kirche 24 Thl, überhaupt
demnach ein Einkommen von 270 Thl. be-,
zieht, trägt in einer von dem evang. Schul-
vorstande und der Schul-Commission unter-
stützten Eingabe die Bitte um eine Gehalts-
zulage vor, da er bereits 21 Jahre die Lehrer-
stelle zur Zufriedenheit bekleide, die Schüler-
zahl sich im Verlaufe der Jahre vermehrt habe,
und seine bisherige Einnahme nicht hinreiche,
um damit eine Familie von fünf Kindern
anständig zu ernähren. Aus den angeführten Gründen wird dem
Lehrer Wildt vom 1. October des Jahres an, jedoch vorbe-
haltlich anderweiter Regulirung seines Ein-
kommens bei etwaiger Wiedereinführung
des Schulgeldes, eine persönliche Zulage von 30 Thl.
jährlich bewilligt.
actum ut supra...
Eintrag 5521. November 1853 Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein-
derath ein Rescript der Königlichen Regierungzu Düsseldorf vom 29. October courant
[C L ?] III 1/620 B. B. vor, worin diese Behörde den aufgestellten Kosten-
anschlag zum Bau einer hölzernen Brücke über die Erft
zu Grimlinghausen zum Betrag von 365 Thlr genehmigt,
und zugleich bestimmt, daß sowohl die Bau- als
Unterhaltungskosten von den Gemeinden Grimling-
hausen und Neuß von jeder halbscheidlich zu
tragen seien. Bei den Verhandlungen vom 19. September und
17. October c. hat Gemeinderath die Gründe ange-
geben, gemäß welchen eine Nothwendigkeit zur
Anlage dieser Erftbrücke zu den bei Grimlinghausen
bereits vorhandenen zwei Brücken über die Erft minde-
stens für die Gemeinde Neuß nicht vorliegt. Da in
der Entscheidung Königlicher Regierung dieser
[Motive??] nicht gedacht ist, Gemeinderath das Bedürf-
niß zur Ausführung dieser dritten Erftbrücke,
welche nicht einmal einen diesseitigen Gemeinde-
weg sondern eine ehemalige, nunmehr abandon-
nirte Landstraße mit dem Dorf Grimlinghausen
verbinden würde, nach wie vor nicht anzuerken-
nen vermag, so glaubt derselbe auf die Bewilligung
der erforderlichen Mittel für die der Gemeinde Neuß
anerfallende Kostenhälfte nicht eingehen zu können,
vielmehr erklärt Gemeinderath sich wiederholt bereit,
einen einmaligen Beitrag von 88 Thl 13 Sgr 5 Pf zu
leisten.
actum ut supra...