Eintrag 5621. November 1853 Gemeinderath wird mit einer Verfügung der
landwirtschaftlichen Behörde vom 4. November c. bekannt
gemacht, wornach bezweckt wird, die zur Gemeinde
Neuß gehörigen Häuser an der Grimlinghauser
Brücke in der Folge dem Schulbezirke von
Grimlinghausen zuzutheilen, indem dieseben von
Neuß 40 Minuten, von Grimlinghausen aber nur
wenige Schritte entfernt seien, die dort wohnenden
Kinder, etwa 25 an der Zahl, von je her die
Schule von Grimlinghausen besucht hätten, und es
daher billig erscheine, daß die Gemeinde Neuß,
welche jetzt nur das Schulgeld für diese Kinder
zahle, ebenfalls zu den übrigen Schulbedürfnissen
beitrage. Gemeinderath konnte sich nicht entschließen, für
die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden
Kinder Kinder aus hiesiger Gemeinde mehr als das
Schulgeld zu entrichten, erklärt sich indessen
dafür, daß die an der Grimlinghauser-
brücke gelegenen Häuser mit der Civil-
Gemeinde Grimlinghausen, und dennoch eben-
falls mit dem dasigen Schulbezirk vereinigt
werden, wobei derselbe von der Ansicht aus-
geht, daß diejenigen Motive, welche für
die Vereinigung jener Häuser mit dem
Schulbezirke von Grimlinghausen sprechen,
ebenfalls für ihre Zutheilung zur dasigen
Civilgemeinde geltend gemacht werden könnten.
actum ut supra...