Eintrag 71823. März 1857 Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigte
Stadtrath, daß den Eheleuten Taglöhner [Joh. Gaudenz
Schumacher?] hierselbst zu einem Kapitale von 130 Thlr
noch eine zusätzliche Summe von 55 Thlr gegen 5 %
Zinsen aus Mitteln des Bürgerhospitals dargeliehen
werde, vorausgesetzt jedoch, daß das als Unterpfand
zu verschreibende, im Jahre 1847 zu 350 Thlr abgeschätzte
Haus sich noch in gutem Zustande befinde. actum ut supra...
Eintrag 71923. März 1857 Stadtrath bemerkt auf ein Gesuch des Gerbers Kaumannsum Beseitigung der am Rosenhügel
in der Promenadeund vor seiner Gerberei daselbst stehenden Pappel und
sonstigen hochstämmigen Bäume, daß bei der zu
erwartenden Herüberkunft des H. Garten-InspectorsWeihe von Düsseldorf zur Besichtigung
der Promenade,
auch das obige Ansinnen geprüft und eventuell berücksich-
tigt werden solle. Bäume, welche nicht in der gesetzlichen
Entfernung von Privat-Eigenthume stehen seien dagegen
jedenfalls wegzuräumen. actum ut supra...
Eintrag 72023. März 1857 Nach Verlesung einer landräthlichen Mittheilung vom
13. des Monats Nr. 2035, worin zur Vertilgung der in diesem
Jahre zu erwartenden Maikäfer, die Bewilligung von
Prämien für die Ansammlung derselben anempfohlen
wird, äußerte die Versammlung, wie sie bereit
sei, angemessene Prämien für den angegebenen
allerdings gemeinnützigen Zweck zu votiren, wenn
ein derartiges Vorgehen allgemeine und vor allen
Dingen in den übrigen Gemeinden des Kreises
Statt fände, zumal jene Maßregel nur dann von
nachhaltigem Nutzen sein würde, wenn sie allenthalben
ausgeführt werde. Überhaupt sei es wünschenswerth,
daß Seitens der Königlichen Regierung die Vertil-
gung der Maikaifer überall empfohlen respective denselben Gemeinden
aufgetragen werde, dieselbe nach Möglichkeit zu bewirken actum ut supra...
Eintrag 72123. März 1857 Der Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, wie es
gegenwärtig vielleicht an der Zeit sein dürfte, die
vor etwa 20 Jahren in hiesiger Stadt eingeführten,
damals damals in einigen Jahren jedoch wieder eingegangene Pferde-
märkte neuerdings ins Leben zu rufen. Die Wichtigkeit
dieser Märkte für die Stadt wurde allseitig anerkannt,
und demnach die Commission für städtisches Eigenthum beauf-
tragt, im Verein mit dem Bürgermeister die geeigneten
Vorkehrungen zu berathen, und darüber seiner Zeit zu referiren. actum ut supra...