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  • Eintrag 71823. März 1857 Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigte Stadtrath, daß den Eheleuten Taglöhner [Joh. Gaudenz Schumacher?] hierselbst zu einem Kapitale von 130 Thlr noch eine zusätzliche Summe von 55 Thlr gegen 5 % Zinsen aus Mitteln des Bürgerhospitals dargeliehen werde, vorausgesetzt jedoch, daß das als Unterpfand zu verschreibende, im Jahre 1847 zu 350 Thlr abgeschätzte Haus sich noch in gutem Zustande befinde. actum ut supra...
  • Eintrag 71923. März 1857 Stadtrath bemerkt auf ein Gesuch des Gerbers Kaumannsum Beseitigung der am Rosenhügel in der Promenadeund vor seiner Gerberei daselbst stehenden Pappel und sonstigen hochstämmigen Bäume, daß bei der zu erwartenden Herüberkunft des H. Garten-InspectorsWeihe von Düsseldorf zur Besichtigung der Promenade, auch das obige Ansinnen geprüft und eventuell berücksich- tigt werden solle. Bäume, welche nicht in der gesetzlichen Entfernung von Privat-Eigenthume stehen seien dagegen jedenfalls wegzuräumen. actum ut supra...
  • Eintrag 72023. März 1857 Nach Verlesung einer landräthlichen Mittheilung vom 13. des Monats Nr. 2035, worin zur Vertilgung der in diesem Jahre zu erwartenden Maikäfer, die Bewilligung von Prämien für die Ansammlung derselben anempfohlen wird, äußerte die Versammlung, wie sie bereit sei, angemessene Prämien für den angegebenen allerdings gemeinnützigen Zweck zu votiren, wenn ein derartiges Vorgehen allgemeine und vor allen Dingen in den übrigen Gemeinden des Kreises Statt fände, zumal jene Maßregel nur dann von nachhaltigem Nutzen sein würde, wenn sie allenthalben ausgeführt werde. Überhaupt sei es wünschenswerth, daß Seitens der Königlichen Regierung die Vertil- gung der Maikaifer überall empfohlen respective denselben Gemeinden aufgetragen werde, dieselbe nach Möglichkeit zu bewirken actum ut supra...
  • Eintrag 72123. März 1857 Der Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, wie es gegenwärtig vielleicht an der Zeit sein dürfte, die vor etwa 20 Jahren in hiesiger Stadt eingeführten, damals damals in einigen Jahren jedoch wieder eingegangene Pferde- märkte neuerdings ins Leben zu rufen. Die Wichtigkeit dieser Märkte für die Stadt wurde allseitig anerkannt, und demnach die Commission für städtisches Eigenthum beauf- tragt, im Verein mit dem Bürgermeister die geeigneten Vorkehrungen zu berathen, und darüber seiner Zeit zu referiren. actum ut supra...