Eintrag 72223. März 1857 Es wurde die Verwendung der bei Anlage des Weges längs
der Erft dem Krahnen gegenüber abzutragenden Erde zur Sprache
gebracht, und namentlich in Erwägung gezogen, ob diese Erde
nicht zweckmäßig zur Erhöhung des Schutzdammes zwischen dem
Hessen- und Oberthore zu verwenden sei, damit dieser Damm,
welcher im Verlauf der Zeit in etwa gesunken sei, wieder
auf seine Normalhöhe gebracht werde. Stadtrath bemerkt, daß die Anlage des Weges und
die
Auftragung der dadurch aufkommenden Erde zur Erhöhung
des Dammes versuchsweise unter Vorbehalt seiner Genehmi-
gung zu verdingen sei, und werde derselbe mit Rücksicht
auf die erforderlichen Kosten diese ertheilen oder ablehnen. actum ut supra...
Eintrag 72323. März 1857 Stadtrath genehmigte, daß der Grasaufwuchs auf der Laache
vor dem Rheinthore mittelst Anwendung von Guano möglichst
verbessert werde. actum ut supra...