Eintrag 7092. März 1857 Die hiesigen Gemeinde-Verwaltungsbeamten und Stadtverordneten
waren heute zusammenberufen, um nach Vorschrift der Bestimmungen
der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 und der Allerhöchsten Cabinets-
order vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni
1842 zur Neuwahl eines Kreistags-Abgeordneten an Stelle des
durch sein Ausscheiden aus dem Gemeinderath auch als Kreis-
tags-Abgeordneter abgetretenen Hr Ed. Schellens und eines Stell-.
vertreters an Stelle des durch den Ablauf der sechsjährigen
Wahlperiode ausgeschiedenen Hr Beigeordneten Peter Schumacherzu schreiten, wobei bemerkt
wurde, daß Hr Schellens zweiter
städtischer Kreistags-Abgeordneter, Hr Schumacher dagegen
Stellvertreter des ersten Abgeordneten war, daß ferner als
erster städtischer Abgeordneter Hr Bürgermeister Fringsund als Stellvertreter des
zweiten Abgeordneten Hr Stadt-
verordneter Dr. Hellersberg fungiren. Nachdem der vorsitzende Bürgermeister den Anwesenden
vorerst die Insinuationsbescheinigung vorgelegt, daß die Einla-
dung zu den heutigen Wahlen der Vorschrift gemäß 14 Tage
vorher erfolgt ist, ersuchte derselbe die beiden jüngsten
Stadtverordneten Fischer und Therkatz, das Einsammeln
der Stimmzettel vorzunehmen, wornach mittelst verdeckter
Stimmzettel zu dem Wahlgeschäft übergegangen wurde. Bei der Wahl des zweiten städtischen
Abgeordneten erhalten
von zwölf Stimmen C. Thywissen sieben, Dr. Sels drei. H. A.
Hesemann eine und M. H. Schmitz eine, wornach der
Erstgenannte Stadtverordnete Caspar Thywissen die absolute
Majorität erlangt hat. Die hierauf vorgenommene Wahl eines Stellvertreters
des ersten Abgeordneten ergab das Resultat, daß von zwölf
Stimmen auf Dr. Sels sechs, auch B. Derath eine, auf Dr. Hellersberg
eine, auf H. A. Hesemann zwei und auf M.H. Schmitz zwei
fielen. Da eine absolute Majorität nicht erreicht war, so
wurde H. A. Hesemann und M. H. Schmitz zuerst auf
eine Vorwahl gebracht, damit hiernach ermittelt werde,
welcher von diesen Beiden mit dem Stadtverordneten Dr. Sels
zu einer engeren Wahl komme. Bei der Vorwahl fielen alle
zehn Stimmen, welche abgegeben wurden, auf M. H. Schmitz,
der nunmehr mit Dr. Sels zur engern Wahl kam. Diese
letztere hatte das Ergebniß, daß von zehn Stimmen
Dr. Sels acht und M. H. Schmitz zwei erhalten, wornach
Erstgenannter die absolute Majorität für sich hatte. An der Vorwahl und der engeren
Wahl hatten die dabei
betheiligten Personen nicht Theil genommen. Die Versammlung bescheinigte endlich,
daß die gewählten
Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in hiesiger
Gemeinde mit einem Hause angeseßen sind. actum ut supra...
Eintrag 7102. März 1857 Nach Entgegennahme des Berichte der Commission über die
von dem Gutsbesitzer Dülken beantragte Ausführung einer
veränderten Richtung des Gemeindeweges durch die Nix-
hütte, autorisirte der Stadtrath den Bürgermeister im Verein
mit der Commission diesen Antrag nach Gutdünken zu
erledigen.
actum ut supra...