Eintrag 7062. März 1857 Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe für den
Neuß-Gladbacher Communalweg im Jahre 1856 und dem
Stadtrathe vorgelegt, welcher dieselbe einer Prüfung unter-
zog und in calculo richtig fand.
Diese Rechnung schließt ab in Einnahme zu 915 Thlr 5 Sgr 6 Pf
in Ausgabe zu 815 Thlr 14 Sgr
und ein Bestand zu 99 Thlr 21 Sgr 6 Pf Seitens des Stadtrathes wurde die Bemerkung
gemacht,
daß eine Conferenz mit den betheiligten [eingefügt: Gemeinden] wünschenswert
erscheine, in welcher in Anbetracht der geringen Einnahme des
Weges die Erzielung einer weniger kostspieligen Unterhal-
tung desselben in Berathung genommen werde. actum ut supra...
Eintrag 7072. März 1857 Stadtrath ertheilt seine Zustimmung zu den beiden Ablöse-
Verträgen mit Joh. Horn über eine Geldrente von 1 Thlr 5 Sgr 5 Pf
zum Betrage von 25 Thlr 29 Sgr 2 Pf und mit Erben Loosen [???]
Adolph Linden über eine Geldrente von 4 Thlr zum Betrage
von 88 Thlr. actum ut supra...
Eintrag 7082. März 1857 Dr Bürgermeister trägt dem Stadtrathe vor, daß der am
29. August vorigen Jahres geschehene Verkauf der der Stadt zugehörigen,
in der Bürgermeisterei Nievenheim gelegenen Landparzelle
von 1 Morgen 102 Ruthen, Antheil des sogenannten Neußer
Songarts zur Summe von 141 Rhlr in den AckererHeinrich Schmitzvon Üdesheim, von Königlicher
Regierung aus dem Grund
nicht genehmigt werden, weil die Verkaufs-Ausstellung
nicht sechs Wochen vorher öffentlich angezeigt gewesen. Es sei
darauf ein neuer Termin auf den 29. Dezember vorigen Jahres anbe-
raumt worden, inzwischen sei hierbei von dem p Schmitz
nur ein Gebot von 100 Thlr verfolgt, während andere Gebote
gar nicht gemacht wurden. Da jenes Gebot den Taxwerth
von 137 Thlr 20 Sgr nicht erreicht habe, so sei der Zuschlag nicht
ertheilt worden, vielmehr habe man nunmehr gesucht,
die Parzelle mit Nutzen über der Hand zu verkaufen
oder zu verpachten. Erstens sei gelungen, indem der AckererHeinr. Kirschbaum von Üdesheim
sich anheischig gemacht,
einen Kaufpreis von 150 Thlr (: 9 Thlr mehr als früher geboten
worden:) dafür zu zahlen. Mit der Veräußerung der Parzelle zu dem angegebenen
Preise erklärt Stadtrath sich um so mehr einverstanden, als
der Taxwerth überschritten ist, eine öffentliche Ausstellung
gleichsam ohne Resultat geblieben war, und die käufliche
Abgabe der Parzelle ihrer Entlegenheit und ihrer schlechten
Bodenbeschaffenheit wegen für die Stadt unräthlich erscheint. actum ut supra...