Band 50  : Seite 363

  • Eintrag 6845. Januar 1857 Der Stadtverordneten-Versammlung werden drei Offerten für die Übernahme der Erleuchtung der Stadt mit Gas vorgelegt, und zwar von Hr. A. Prince aus Bremen, H. Alex Oster aus Bonn und den Herren Gebrüder Peter und Ludwig Sels aus Neuss. Alle drei Offerten stimmen im Wesentlichen überein, indem die Übernahme der Beleuchtung auf 25 bis 30 Jahre beansprucht und eine Ver- gütung für jede Straßenlaterne von 3 1/2 Pf. pro Brennstunde gefordert wird. Nachdem die Gemeinde-Vertretung schon früher die Nothwendigkeit der Vertauschung der jetzigen Straßen- Oel-Beleuchtung mit einer Gasbeleuchtung anerkannt hat, beschließt dieselbe, mit den hier am Orte domizi- lirten Herren Gebr. Sels, welchen bei gleichen Forderun- gen, vor Auswärtigen der Vorzug zu geben sei, wegen Abschließung eines Vertrages in nähere Verhand- lung zu treten, wenn bis zum 15. des Monats nicht Seitens anderer hiesigen Bürger ebenfalls Offerten ein- gehen möchten. Gegenwärtiger Beschluß sei dieser durch die nächste Nummer des Kreisblattes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und falls bis zu obigem Termine Offerten anderer hiesigen Bürger erfolgen, seien Letztere zur Concurrenz zuzulassen, wie andern Falle aber die nöthi- gen Vorlagen wegen Eingehens eines Vertrages mit den Hr Gebr. Sels zu machen. actum ut supra...
  • Eintrag 6855. Januar 1857 Ein Antrag auf Anschaffung von Nachtswächter-Uhren zur steten Controllirung der städtischen Nachtswächter fand nicht die Zustimmung des Stadtrathes. actum ut supra...
  • Eintrag 6865. Januar 1857 Auf Gesuch des Hafenmeisters Lohausen um wohlwol- lende Zuwendung einer Remuneration, wurde dem- selben für das abgelaufene Jahr eine Theuerungszulage von 30 Thlr zuerkannt. actum ut supra...
  • Eintrag 6875. Januar 1857 Der vorsitzende Bürgermeister macht darauf aufmerksam, daß auf dem Hause der Eheleute Christian Mildenberg, welcher in der letzten Sitzung ein Darlehn von 100 Thlr zuge- sagt worden, wie sich jetzt herausgestellt habe, eine Hypotheken-Inscription von 360 Thlr zu Gunsten eines ver- verschollenen, nach Amerika ausgewanderten Bruders der Ehefrau Mildenberg hafte, daß die gesetzliche Verschollen-Erklärung dieses Gläubigers erst nach einer bestimmten Frist erfolgen könne, und sowie diese abgelaufen sei, jenes Kapital wieder theilweise an die Eheleute Mildenberg falle. Da letztere zudem statt 100 Thlr nunmehr 150 Thlr zu negociiren wünschen, so frage es sich, ob die Darleihe dennoch vor sich gehen solle. In Erwägung, daß das zu verpfändende Haus einen Werth von mindestens 1 000 Thlr hält, so nimmt die Ver- sammlung keinen Anstand, die Ausleihe von 150 Thlr an Eheleute Christian Mildenberg aus städtischen Fonds zu genehmigen. actum ut supra...