Eintrag 6845. Januar 1857 Der Stadtverordneten-Versammlung werden drei Offerten
für die Übernahme der Erleuchtung der Stadt mit Gas
vorgelegt, und zwar von Hr. A. Prince aus Bremen, H. Alex
Oster aus Bonn und den Herren Gebrüder Peter und
Ludwig Sels aus Neuss. Alle drei Offerten stimmen
im Wesentlichen überein, indem die Übernahme der
Beleuchtung auf 25 bis 30 Jahre beansprucht und eine Ver-
gütung für jede Straßenlaterne von 3 1/2 Pf. pro Brennstunde
gefordert wird. Nachdem die Gemeinde-Vertretung schon früher die
Nothwendigkeit der Vertauschung der jetzigen Straßen-
Oel-Beleuchtung mit einer Gasbeleuchtung anerkannt
hat, beschließt dieselbe, mit den hier am Orte domizi-
lirten Herren Gebr. Sels, welchen bei gleichen Forderun-
gen, vor Auswärtigen der Vorzug zu geben sei, wegen
Abschließung eines Vertrages in nähere Verhand-
lung zu treten, wenn bis zum 15. des Monats nicht
Seitens anderer hiesigen Bürger ebenfalls Offerten ein-
gehen möchten. Gegenwärtiger Beschluß sei dieser durch die
nächste Nummer des Kreisblattes zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen, und falls bis zu obigem Termine
Offerten anderer hiesigen Bürger erfolgen, seien Letztere
zur Concurrenz zuzulassen, wie andern Falle aber die nöthi-
gen Vorlagen wegen Eingehens eines Vertrages mit
den Hr Gebr. Sels zu machen. actum ut supra...
Eintrag 6855. Januar 1857 Ein Antrag auf Anschaffung von Nachtswächter-Uhren zur
steten Controllirung der städtischen Nachtswächter fand
nicht die Zustimmung des Stadtrathes. actum ut supra...
Eintrag 6865. Januar 1857 Auf Gesuch des Hafenmeisters Lohausen um wohlwol-
lende Zuwendung einer Remuneration, wurde dem-
selben für das abgelaufene Jahr eine Theuerungszulage
von 30 Thlr zuerkannt. actum ut supra...
Eintrag 6875. Januar 1857 Der vorsitzende Bürgermeister macht darauf aufmerksam,
daß auf dem Hause der Eheleute Christian Mildenberg,
welcher in der letzten Sitzung ein Darlehn von 100 Thlr zuge-
sagt worden, wie sich jetzt herausgestellt habe, eine
Hypotheken-Inscription von 360 Thlr zu Gunsten eines
ver- verschollenen, nach Amerika ausgewanderten Bruders der Ehefrau
Mildenberg hafte, daß die gesetzliche Verschollen-Erklärung dieses
Gläubigers erst nach einer bestimmten Frist erfolgen könne,
und sowie diese abgelaufen sei, jenes Kapital wieder
theilweise an die Eheleute Mildenberg falle. Da letztere
zudem statt 100 Thlr nunmehr 150 Thlr zu negociiren
wünschen, so frage es sich, ob die Darleihe dennoch vor
sich gehen solle. In Erwägung, daß das zu verpfändende Haus einen
Werth von mindestens 1 000 Thlr hält, so nimmt die Ver-
sammlung keinen Anstand, die Ausleihe von 150 Thlr
an Eheleute Christian Mildenberg aus städtischen Fonds
zu genehmigen. actum ut supra...