Eintrag 68812. Januar 1857 Auf den Antrag des Stadtverordneten Sommer beschloß
Stadtrath die Bildung eines Comites zur Sammlung
von Beiträgen für die projectirte Errichtung eines
Denkmals in Cöln für das hochseeligen Königs-
Majestät Friedrich-Wilhelm III.Durch Acclamation wurden die Stadtverordneten
Graeff, Weise und Sommer gewählt, welche im Verein
mit dem Bürgermeister als Comite zusammentreten,
und die obige patriotische Sache nach bestem Ermessen
in die Hand nehmen möchten. actum ut supra...
Eintrag 68912. Januar 1857 Von der stadträthlichen Fachkommission für Finanzwesenwar heute die Prüfung des von
dem Bürgermeister aufge-
stellten Entwurfs des städtischen Haushaltungs-Etats pro
1857 vorgenommen worden, und es wurde darüber
berichtet wie folgt:
Bei " Bei der Posten für Posten geschehenen Durchsicht und Revision dieses Ent-
" wurfs hat sich ergeben, daß besondere Ausstellungen daran nicht
" zu machen sind. " Die feststehenden Einnahmen sind nach den Statt gefundenen Ver-
" pachtungen pp worüber belegte Spezial-Etats aufgestellt sind, und
" die nicht feststehenden Einnahmen nach dem muthmaßlichen
" Ertrage und mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren erziel-
" ten Einnahmen zum Etat gebracht. " Die aufgenommenen bestimmten Ausgaben beruhen
überall
" auf stadträthlichen Festsetzungen und Beschlüssen, und was die
" unbestimmten, die muthmaßlichen Ausgaben betrifft, so hat
" die Commission sich davon überzeugt, daß nur das äußerste
" Bedürfniß vorgeschlagen ist. " Es wird bemerkt, daß die Einnahme vom Grase, welche
im Etat
" pro 1856 mit 9 000 Thlr angesetzt war, im neuen Etat auf
" 10 000 Thlr und daß der Ertrag der Erft, wofür im Etat
" pro 1856 nach der Abgabe des Dampfschifffahrts-Unternehmens" 4 000 Thlr aufgenommen
waren, im neuen Etat auf 4 500 Thlr
" in Ansatz gebracht ist. " Diese Erft-Mehr-Einnahmen von 500 Thlr hat die Verwaltung
" im Hinblick auf das schon früher angeregte Project, die Erft
" allmählig erbreitern und austiefen zu lassen, sub Tit. V Art 13
" in der Ausgabe disponibel gestellt, um damit zu dieser, aller-
" dings nothwendigen Verbesserung des Canals den Anfang zu
" machen. Die gewöhnlichen Erft-Unterhaltungskosten sind
" besonders bereit gestellt. " Da die Ausführung der Erft-Erbreiterung und Vertiefung
" noch nicht planmäßig festgesetzt ist, so schlägt die Commission
" dem Stadtrathe vor, jenen Credit von 500 Thlr unter den
" Vorbehalt zu genehmigen respectiven auf dem Etat zu belassen, daß
" über die Feststellung des Projectes respective über die Verwen-
" dung nach näherer Beschluß erfolgen werde. Die vorläu-
" fige Disponibelstellung des fraglichen Credits hält die Com-
" mission jedenfalls für angemessen. " Da, wie bereits bei Vorlage des Etats durch
den Vorsitzen-
" den bemerkt worden, der Kassenbestand pro 1856 nicht
" erheblich sein wird, die Zuschüsse zur Armen- und Hospital-
" Kasse gegen die früheren Jahre um mehre Tausend Thaler
" verstärkt sind, überdies in dem Etats-Entwurf die Bau-
" summe des zu errichtenden neuen Lagerschuppens mit
" 700 Thlr und ferner die beiden jüngst bewilligten nach-
" träglichen Zuschüsse zur Armen- und Hospitalkasse mit 500 Thlr
" vorgesehen worden, so ist es nicht zu umgehen gewesen, daß
" das durch Communalsteuer aufzubringende Defizit um
" etwa 670 Thlr verstärkt und demgemäß von 14 124 Thlr 29 Sgr
" 9 Pf auf 14 797 Thlr 8 Sgr. 3 Pf gestellt worden ist. " In Ansehung des Umlage-Modus
schlägt die Committion
" vor:
" a. auf die Grundsteuer- die Einkommen- und Klassensteuer,
" letztere herunter bis zur 4ten Stufe statt der seitherigen
" 78 % . . . . . . . . 84 %
" b. auf die 3te Klassensteuer-Stufe (Sätze von 3 thlr:)
statt " statt der bisherigen 50 % . . . . . 60 %
" c auf die 2te Klassensteuer-Stufe (: Sätze von 2 Reichstaler :)
" wie bisher . . . . . . . 25 %
" d auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L
" wie seither . . . . . . . 10 %
" umzulegen. " In abgelaufenen Jahren sollten ad a 80 % umgelegt werden,
" die Verwaltung glaubte aber mit 78 % auszukommen,
" wobei sich jedoch gleich nach der Veranlagung Ausfall
" ergab. Inmittelst sind durch die jetzige Städte-Ordnung
" die Geistlichen und Elementarlehrer von der Communal-
" steuer befreit werden, und es sollen alle Beamten nur
" für die Hälfte ihres Dienst-Einkommens zur Communal-
" steuer herangezogen werden. " Bei Berücksichtigung dieser Umstände und der kleinen
" Erhöhung des Defizits sind 84 % Umlage ad A unvermeidlich,
" und es glaubt die Commission daher den proponirten
" Umlage-Modus zur Annahme empfehlen zu müssen. Dem Antrag der Commission gemäß stellte
die Stadtver-
ordneten-Versammlung den Etat in Einnahme und
Ausgabe balancirend zu siebenund vierzigtausend fünf-
hundert Thalern fest, und beschloß den Umlage-Modus
in der vorgeschlagenen Weise anzunehmen. actum ut supra...