Eintrag 66610. Dezember 1856 Ein von dem Stadtverordneten Dr. Sels gestellter Antrag
auf Einrichtung zweier Elementarzahlschulen, worin Jeder
nach Belieben seine Kinder schicken könne, kam zur
Berathung. Die Versammlung bemerkte nach vielfacher Verhand-
lung des Gegenstandes, daß die städtische Schul-Commissionin der Weise vorbereitende
Schritte behufs eventueller Ausführung
des Vorschlages thun möge, daß vorerst in Folge öffentlicher
Einladung ermittelt werde, auf welche Betheiligung für
diese Schulen zu rechnen sein dürfte, wenn ein monat-
licher Schulgeldsatz von 10 Sgr für jedes Schulkind ohne
Unterschied angenommen werde. actum ut supra...
Eintrag 66710. Dezember 1856 Der Stadtverordnete Derath machte darauf aufmerksam, daß
durch die versuchsweise geschehene Nichterneuerung der
polizeilichen Weißbrodtaxe, nach den amtlich veröffentlichten
Taxen der Bäcker, das Publikum in wesentliche Benachthei-
ligung gekommen sei, indem nicht ein einziger Bäcker
das Weißbrod zu denjenigen Gewichte verkaufe, welchen
dasselbe nach der früheren polizeilichen Taxe halten müsse. Auf den von dem Stadtverordneten
Derath hieran ge-
knüpfte Antrag richtete die Versammlung auf Grund des
§ 89 der Gewerbeordnung an die höhere Behörde die
Bitte, die Wiedereinführung der polizeilichen Weiß-
brodtaxe genehmigen zu wollen. actum ut supra...
Eintrag 66810. Dezember 1856 Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß er in dem
Notariats-GehülfenJos. Heinrichs hierselbst, welcher früher mehrere
Jahre auf dem Bürgermeister-Amte beschäftigt gewesen, eine
geeignete Persönlichkeit für die zu besetzende Secretairstelle
auf dem Polizei-Amte gefunden habe. Sowohl wegen seiner
Solidität und Zuverläßigkeit als seiner Befähigung ver-
diene derselbe zu dieser Stelle vorzugsweise empfohlen zu
werden, und es sei dieser Candidat bereit, letztere gegen
ein monatliches Gehalt von 20 [?], ausmachend jährlich 240 [?]
anzutreten. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich hier
noch mit der Annahme des p Heinrichs auf Kündigung zu
dem angegebenen Gehalte einverstanden. Dieselbe verbindet jedoch hiermit an die verehrte
Ober-
behörde die Bitte, daß die Außengemeinden des Polizei-
Gerichts- gerichtsbezirks, welche für die Wahrnehmung der Polizei-Anwaltschaft
beim Polizeigerichte nur eine Vergütung von überhaupt 30 Thlr
an den Polizei-Commissair abtragen, zu einer angemessenen
sicheren Beitragsleistung verpflichtet werden mögen, und daß
diese Mehr-Entschädigung in Berücksichtigung der durch die
Annahme eines Secretairs beim Polizei-Amte entstandenen
vermehrten Auslagen der städtischen Kasse überweisen werde. actum ut supra...