Band 50  : Seite 355

  • Eintrag 66610. Dezember 1856 Ein von dem Stadtverordneten Dr. Sels gestellter Antrag auf Einrichtung zweier Elementarzahlschulen, worin Jeder nach Belieben seine Kinder schicken könne, kam zur Berathung. Die Versammlung bemerkte nach vielfacher Verhand- lung des Gegenstandes, daß die städtische Schul-Commissionin der Weise vorbereitende Schritte behufs eventueller Ausführung des Vorschlages thun möge, daß vorerst in Folge öffentlicher Einladung ermittelt werde, auf welche Betheiligung für diese Schulen zu rechnen sein dürfte, wenn ein monat- licher Schulgeldsatz von 10 Sgr für jedes Schulkind ohne Unterschied angenommen werde. actum ut supra...
  • Eintrag 66710. Dezember 1856 Der Stadtverordnete Derath machte darauf aufmerksam, daß durch die versuchsweise geschehene Nichterneuerung der polizeilichen Weißbrodtaxe, nach den amtlich veröffentlichten Taxen der Bäcker, das Publikum in wesentliche Benachthei- ligung gekommen sei, indem nicht ein einziger Bäcker das Weißbrod zu denjenigen Gewichte verkaufe, welchen dasselbe nach der früheren polizeilichen Taxe halten müsse. Auf den von dem Stadtverordneten Derath hieran ge- knüpfte Antrag richtete die Versammlung auf Grund des § 89 der Gewerbeordnung an die höhere Behörde die Bitte, die Wiedereinführung der polizeilichen Weiß- brodtaxe genehmigen zu wollen. actum ut supra...
  • Eintrag 66810. Dezember 1856 Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß er in dem Notariats-GehülfenJos. Heinrichs hierselbst, welcher früher mehrere Jahre auf dem Bürgermeister-Amte beschäftigt gewesen, eine geeignete Persönlichkeit für die zu besetzende Secretairstelle auf dem Polizei-Amte gefunden habe. Sowohl wegen seiner Solidität und Zuverläßigkeit als seiner Befähigung ver- diene derselbe zu dieser Stelle vorzugsweise empfohlen zu werden, und es sei dieser Candidat bereit, letztere gegen ein monatliches Gehalt von 20 [?], ausmachend jährlich 240 [?] anzutreten. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich hier noch mit der Annahme des p Heinrichs auf Kündigung zu dem angegebenen Gehalte einverstanden. Dieselbe verbindet jedoch hiermit an die verehrte Ober- behörde die Bitte, daß die Außengemeinden des Polizei- Gerichts- gerichtsbezirks, welche für die Wahrnehmung der Polizei-Anwaltschaft beim Polizeigerichte nur eine Vergütung von überhaupt 30 Thlr an den Polizei-Commissair abtragen, zu einer angemessenen sicheren Beitragsleistung verpflichtet werden mögen, und daß diese Mehr-Entschädigung in Berücksichtigung der durch die Annahme eines Secretairs beim Polizei-Amte entstandenen vermehrten Auslagen der städtischen Kasse überweisen werde. actum ut supra...