Eintrag 6653. Dezember 1856 Nachdem der Mandatar und Gerichtsschreiber-Candidat
J. Hackenberg hierselbst mit Tod abgegangen ist, gab die
Versammlung in Folge mehrer Gesuche um die Verlei-
hung der Conzession zur Übernahme von Aufträgen behufs
Vertretung von Partheien vor dem Friedensgerichtunter Bezugnahme auf den § 68 der
Verordnung vom 9. Februar
1849 die Erklärung ab, wie es allerdings nöthig
und nützlich erscheine, daß nunmehr eine solche
Conzession an eine qualifizirte Persönlichkeit ertheilt
werde, zumal es gewünscht werden müsse, daß außer
dem vorhandenen Mandatare ein zweiter ernannt
werde, damit beide Partheien bei Gericht vertreten
werden können. actum ut supra...