Eintrag 66226. November 1856 Gegen die von der Armen-Verwaltung beantragte permanente
Aufnahme der bejahrten Dürftigen Joh. Kaiser,Jos. Wisdorfund Wittwe Siebertz in das
Bürgerhospital wurde nichts
zu erinnern gefunden. Nur sei in Beziehung auf den p Wisdorf
noch zu untersuchen, ob derselbe nicht, wie verlautet habe,
dem TaglöhnerJac. Kahausen gegen Alimentations-Ver-
pflichtung eine gewisse Summe übergeben habe, die eventuellzu reklamiren wäre. actum
ut supra...
Eintrag 66326. November 1856 Es wurde hiernach die Berathung über die zur Sprache ge-
brachte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementar-
schulen eröffnet: Die Mitglieder der stadträthlichen Fachkommission waren
über diesen Gegenstand in ihren Ansichten getheilt, und
die darüber vernommenen städtische Schulkommission hatte
ihr Gutachten dafür abgegeben, daß bei den obwaltenden
drückenden Theuerungs-Verhältnissen die Wiedereinführung
des Schulgeldes unverkennbar auf Schwierigkeiten stoßen
werde, daß letztere aber am besten zu überwinden sein
dürften, wenn ein allmähliger Übergang durch freiwil-
ligen Zutritt zu zwei gut eingerichteten Zahlschulen für
Knaben und Mädchen vorbereitet und vor Ausführung
eines solchen Projectes eine Liste zur Einzeichnung auf diese
Schulen offen gelegt würde. Bei der weiteren Verhandlung der Sache wurde einer
Seits geltend gemacht, daß die Wiedereinführung des
Schulgeldes, auch abgesehen von den sehr mißlichen Theuerungs-
Verhältnissen gegenwärtig um so weniger zu motiviren sei,
als die Stadt für das hiesige Gymnasium den bedeutenden
festen Zuschuß von 3 250 Thlr leiste, während der höhere
Unterricht nicht wie der Elementar-Unterricht für die
Gemeinde ein Gebot der Nothwendigkeit wäre, was bei
letzterem aber in der Weise der Fall sei, daß Eltern ver-
pflichtet wären, ihre Kinder daran Theil nehmen zu
lassen. Andererseits wurde hervorgehoben, daß das Gymnasium
der Bürgerschaft auch wiederum großen Nutzen ein-
trage, daß aber auch selbst bei Wiedereinführung des
Schulgeldes in den Elementarschulen, die Stadt demnach
für den Elementar-Unterricht große Opfer bringen
müsse, daß ferner die Billigkeit denjenigen Personen
gegenüber, welche keine Kinder zu erziehen haben,
erfordere, daß ein Schulgeld erhoben werde, wozu noch
komme, daß bei Zahlschulen ein besserer Unterricht,
überhaupt eine bessere Schule unterstellt werden könne. Nach noch weiterer Debatte
wurde abgestimmt, und
es sprachen sich von zehn Abstimmenden sechs gegen die
Wiedereinführung des Schulgeldes und vier für dieselbe aus.
Stadt- Stadtverordneter Dr. Sels hatte vor der Abstimmung für den
eventuellen Fall den Antrag für die nächste Tagesordnung gestellt,
daß die Versammlung zur Erlangung eines besseren Elemen-
tar-Unterrichts, worum es ihm lediglich zu thun sei, die
Errichtung zweier Zahlschulen für Knaben und Mädchen,
in welche jeder nach Belieben seine Kinder schicken könne,
beschließen möge. actum ut supra...