Eintrag 6495. November 1856 Es wurden die für das 1855 aufgestellten Armen-
und Hospitalkassen-Rechnungen vorgelegt, welche der
Commission für Armenwesen zur Vorprüfung über-
wiesen wurden. actum ut supra...
Eintrag 6505. November 1856 Ein Gesuch der Wittwe Joh. Heinrich Elfes um käufliche
Überlassung einer kleinen Grundfläche von ca. zehn
Ruthen Größe hinter ihrem Eigenthume am
Rheinthore, wurde an die Commission für städtisches
Eigenthum zur näheren Untersuchung und Begut-
achtung überwiesen. actum ut supra...
Eintrag 6515. November 1856 In Bezugnahme auf einen Antrag des RentmeistersKlein zu Eppinghoven auf Veranlassung
der Verpach-
tung der gemeinschaftlichen Barriere-Einnahme
auf dem Neuß-Bergheimer-Communalwege, bemerkt
die Stadtverordneten-Versammlung, daß der Bürger-
meister vorerst mit dem p Klein über die Sache
Rücksprache nehmen und namentlich mit demselben
unterhandeln möge, daß von der Barriere-Verpachtung
abstrahirt werde. Eventuell seien die Verpachtungsbedin-
gungen vorzuberaten und zur Feststellung vorzu-
legen. actum ut supra...
Eintrag 6525. November 1856 Ein Antrag des Gymnasial-Curatoriums auf Über-
nahme von Baufestellungskosten auf die städtische Kasse
sowie auf Überweisung eines Theiles der Miethe
der ehemaligen Franziskanerkirche respective des Landwehr-
Zeughauses an die Gymnasialkasse wurde der
bezüglichen Commission zur Prüfung zugetheilt. actum ut supra...
Eintrag 6535. November 1856 Eine Mittheilung der Schul-Commission wird vorge-
lesen, wornach der provisorische Vorstand des Waisenhaus-
Vereins im Interesse der Waisen- und verwahrlosten
Kinder beabsichtigt, in den dazu angemessenen
Räumen des neuen Waisenhauslokales eine Privat-
höhere Töchterschule zu errichten, ohne daß die Stadt die
mindeste Beihilfe zu leisten habe, oder falls es gewünscht
werden möchte, die bestehende städtische höhere Töchter-
schule in der Weise zu übernehmen, daß die Stadt
auch hierbei einen Zuschuß nicht herzugeben habe, zumal
die dem hiesigen Waisenhause vorstehende Schwesterschaft
vom armen Kinde Jesu unter ihren Mitgliedern
im Mutterhause zu Aachen mehrere für den höheren Unterricht geprüfte Lehrerinnen zähle,
und die Einnahme des Schulgeldes
gegen die 120 Thlr. betragenden Unterhaltungskosten einer neuen
Schwester jedenfalls einen Überschuß für das Waisenhaus ergeben
werde. Die Schul-Commission erklärt sich mit der Übernahme der
höhern Töchterschule Seitens der genannten Schwesterschaft einver-
standen, da sich hierdurch ein nicht zu verkennender Vortheil
für das städtische Aerar herausstelle, während der Unterricht
nicht im Mindesten beeinträchtigt werde. Nach gepflogener Berathung gab die Stadtverordneten-
Versammlung die Erklärung ab, wie sie sich der Ansicht
der Schul-Commission anschließe. actum ut supra...