Band 50  : Seite 346

  • Eintrag 6495. November 1856 Es wurden die für das 1855 aufgestellten Armen- und Hospitalkassen-Rechnungen vorgelegt, welche der Commission für Armenwesen zur Vorprüfung über- wiesen wurden. actum ut supra...
  • Eintrag 6505. November 1856 Ein Gesuch der Wittwe Joh. Heinrich Elfes um käufliche Überlassung einer kleinen Grundfläche von ca. zehn Ruthen Größe hinter ihrem Eigenthume am Rheinthore, wurde an die Commission für städtisches Eigenthum zur näheren Untersuchung und Begut- achtung überwiesen. actum ut supra...
  • Eintrag 6515. November 1856 In Bezugnahme auf einen Antrag des RentmeistersKlein zu Eppinghoven auf Veranlassung der Verpach- tung der gemeinschaftlichen Barriere-Einnahme auf dem Neuß-Bergheimer-Communalwege, bemerkt die Stadtverordneten-Versammlung, daß der Bürger- meister vorerst mit dem p Klein über die Sache Rücksprache nehmen und namentlich mit demselben unterhandeln möge, daß von der Barriere-Verpachtung abstrahirt werde. Eventuell seien die Verpachtungsbedin- gungen vorzuberaten und zur Feststellung vorzu- legen. actum ut supra...
  • Eintrag 6525. November 1856 Ein Antrag des Gymnasial-Curatoriums auf Über- nahme von Baufestellungskosten auf die städtische Kasse sowie auf Überweisung eines Theiles der Miethe der ehemaligen Franziskanerkirche respective des Landwehr- Zeughauses an die Gymnasialkasse wurde der bezüglichen Commission zur Prüfung zugetheilt. actum ut supra...
  • Eintrag 6535. November 1856 Eine Mittheilung der Schul-Commission wird vorge- lesen, wornach der provisorische Vorstand des Waisenhaus- Vereins im Interesse der Waisen- und verwahrlosten Kinder beabsichtigt, in den dazu angemessenen Räumen des neuen Waisenhauslokales eine Privat- höhere Töchterschule zu errichten, ohne daß die Stadt die mindeste Beihilfe zu leisten habe, oder falls es gewünscht werden möchte, die bestehende städtische höhere Töchter- schule in der Weise zu übernehmen, daß die Stadt auch hierbei einen Zuschuß nicht herzugeben habe, zumal die dem hiesigen Waisenhause vorstehende Schwesterschaft vom armen Kinde Jesu unter ihren Mitgliedern im Mutterhause zu Aachen mehrere für den höheren Unterricht geprüfte Lehrerinnen zähle, und die Einnahme des Schulgeldes gegen die 120 Thlr. betragenden Unterhaltungskosten einer neuen Schwester jedenfalls einen Überschuß für das Waisenhaus ergeben werde. Die Schul-Commission erklärt sich mit der Übernahme der höhern Töchterschule Seitens der genannten Schwesterschaft einver- standen, da sich hierdurch ein nicht zu verkennender Vortheil für das städtische Aerar herausstelle, während der Unterricht nicht im Mindesten beeinträchtigt werde. Nach gepflogener Berathung gab die Stadtverordneten- Versammlung die Erklärung ab, wie sie sich der Ansicht der Schul-Commission anschließe. actum ut supra...