Eintrag 62924. September 1856 Ein Antrag des Herrn Agenten J. B. Schmitz auf Errichtung
eines Lagerschuppens an der Erft wird an die Commission
für Bauwesen zur nähern Prüfung überwiesen. actum ut supra...
Eintrag 63024. September 1856 Nach Einsicht eines landräthlichen Verfügung vom 21. September c.den hiesigen Schafweidgang
betreffend, erklärt die Stadtverord-
neten-Versammlung sich damit einverstanden, daß der
Schafweidgang [eingefügt:vor Sonnen-Aufgang und] nach Sonnen-Untergang und an Sonn-
und Feiertagen durch Polizei-Verordnung gänzlich verboten
werde. actum ut supra...
Eintrag 6312. Oktober 1856 Die Commission für Bauwesen berichtete hinsichtlich
der beantragten Errichtung eines Lagerschuppens in der
Nähe der Erft am Krahnen, daß die Ausführung eines
solchen Schuppens zum Schutze der erheblichen Quantitäten
Baumwolle, welche über Neuß in die Gegend von
Gladbach-Grevenbroich versandt werde, dringend nothwendig
sei. Dieselbe legte demnach einen Anschlag des Baumeisters
Thomas vor, wornach ein Schuppen von 45 Fuß Länge
und 28 Fuß Breite einen Kosten-Aufwand von
660 Thlr anfordern werde. Nach Debattirung des Gegenstandes wurde die Aus- führung
des Lagerschuppens zum Kostenbetrage von 660 Thlr.
von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigt mit
dem Vorbehalte jedoch, daß die frühere Ermäßigung der
Krahnengebühren für transitirende Baumwolle nach Voll-
endung jenes Schuppens, wieder wegfalle, und daß
über die entgeldliche oder unentgeldliche Benutzung des
Schuppens seiner Zeit ein Reglement festgestellt werden
soll. actum ut supra...