Band 50  : Seite 339

  • Eintrag 62924. September 1856 Ein Antrag des Herrn Agenten J. B. Schmitz auf Errichtung eines Lagerschuppens an der Erft wird an die Commission für Bauwesen zur nähern Prüfung überwiesen. actum ut supra...
  • Eintrag 63024. September 1856 Nach Einsicht eines landräthlichen Verfügung vom 21. September c.den hiesigen Schafweidgang betreffend, erklärt die Stadtverord- neten-Versammlung sich damit einverstanden, daß der Schafweidgang [eingefügt:vor Sonnen-Aufgang und] nach Sonnen-Untergang und an Sonn- und Feiertagen durch Polizei-Verordnung gänzlich verboten werde. actum ut supra...
  • Eintrag 6312. Oktober 1856 Die Commission für Bauwesen berichtete hinsichtlich der beantragten Errichtung eines Lagerschuppens in der Nähe der Erft am Krahnen, daß die Ausführung eines solchen Schuppens zum Schutze der erheblichen Quantitäten Baumwolle, welche über Neuß in die Gegend von Gladbach-Grevenbroich versandt werde, dringend nothwendig sei. Dieselbe legte demnach einen Anschlag des Baumeisters Thomas vor, wornach ein Schuppen von 45 Fuß Länge und 28 Fuß Breite einen Kosten-Aufwand von 660 Thlr anfordern werde. Nach Debattirung des Gegenstandes wurde die Aus- führung des Lagerschuppens zum Kostenbetrage von 660 Thlr. von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigt mit dem Vorbehalte jedoch, daß die frühere Ermäßigung der Krahnengebühren für transitirende Baumwolle nach Voll- endung jenes Schuppens, wieder wegfalle, und daß über die entgeldliche oder unentgeldliche Benutzung des Schuppens seiner Zeit ein Reglement festgestellt werden soll. actum ut supra...