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  • Eintrag 62824. September 1856 Unter Bezugnahme auf den bezüglichen Beschluß vom 23. August c. wurde der Stadtverordneten-Versammlung heute die Liste über die gezeichneten freiwilligen Beiträge für das Waisenhaus zur Kenntnißnahme vorgelegt, worauf dieselbe mit Rücksicht auf die in demselben Statt findende Unter- bringung der städtischen Waisenkinder, die Erklärung abgab, daß ihrerseits gegen die beabsichtigte Übersiedelung der Anstalt aus dem Dr. Jaeger'schen Haus in das Huppertz'sche Lokal nichts zu erinnern sei. Der Stadtverordnete Weise erklärte sich gegen Erthei- lung dieser Zustimung mit dem Bemerken, daß die Sache nach seinem Dafürhalten vorerst der Fachkommis- sion für Finanzwesen zu überweisen sei, damit diese prüfe, ob die vorhandenen Mittel des Waisenhaus-Vereinsdie nöthigen Gerantien bieten, daß die Stadt nie in größere größere als die bewilligten Auslagen kommen könne. Derselbe bemerk- te weiter, daß demgemäß auch die Statuten des definitiven Comites dieses Vereins dem Stadtrathe seiner Zeit vor- gelegt werden müßten. actum ut supra...