Eintrag 62824. September 1856 Unter Bezugnahme auf den bezüglichen Beschluß vom 23. August
c. wurde der Stadtverordneten-Versammlung heute die
Liste über die gezeichneten freiwilligen Beiträge für das
Waisenhaus zur Kenntnißnahme vorgelegt, worauf dieselbe
mit Rücksicht auf die in demselben Statt findende Unter-
bringung der städtischen Waisenkinder, die Erklärung
abgab, daß ihrerseits gegen die beabsichtigte Übersiedelung
der Anstalt aus dem Dr. Jaeger'schen Haus in das
Huppertz'sche Lokal nichts zu erinnern sei. Der Stadtverordnete Weise erklärte sich
gegen Erthei-
lung dieser Zustimung mit dem Bemerken, daß die
Sache nach seinem Dafürhalten vorerst der Fachkommis-
sion für Finanzwesen zu überweisen sei, damit diese
prüfe, ob die vorhandenen Mittel des Waisenhaus-Vereinsdie nöthigen Gerantien bieten,
daß die Stadt nie in
größere größere als die bewilligten Auslagen kommen könne. Derselbe bemerk-
te weiter, daß demgemäß auch die Statuten des definitiven
Comites dieses Vereins dem Stadtrathe seiner Zeit vor-
gelegt werden müßten. actum ut supra...