Eintrag 39 Nachdem die Pacht des städtischen Walles zwischen der neuen
Straße von der Oberstraße nach der Erft und dem Besitzthum
von Dr. Sels mit dem 26. October c. ausgelaufen ist, wurde
der vorsitzende Bürgermeister ersucht, den Wall zu
möglichst hohem Pachtzinse und mit dem Vorbehalte
einer jedes Jahr zuläßigen Aufkündigung, unter
der Hand von neuem zu verpachten.
actum ut supra...
Eintrag 40 Gemeinderath bemerkt auf ein wiederholtes Gesuch des
Unternehmers der Straßen-Reinigung P. J. Kreuselerum Bewilligung einer Remuneration
in Rücksicht
darauf, daß er bei der Übernahme der Reinigung für einen
Betrag von nur 37 Thl jährlich vielen Nachtheile habe, wie zur
Vermeidung von Consequenzen für die Folge auf einen
derartigen Antrag nicht eingegangen werden könne.
actum ut supra...
Eintrag 41 Gegen die vom 3. des Monats Statt gehabte Vergantung
der Reinigung des Marktplatzes und der sonstigen
öffentlichen Plätze zu einer jährlichen Vergütung
von 63 Thl für die Zeit vom 1. Janaur 1854 bis Ende
1857 wurde Nichts zu erinnern gefunden.
actum ut supra...
Eintrag 42 Als Beisitzer des Wahlvorstandes für die nächstens
Statt findenden Ersatz respective Ergänzungswahlen
des Gemeinderathes wurden die Gemeindeverordneten
Kaiser und H.J. Linden und als deren Stellver-
treter die Gemeindeverordneten M. H. Schmitz und
Schuhmacher gewählt.
actum ut supra...
Eintrag 43 Die Commission für Finanz-Wesen berichtete heute
über die von derselben angenommenen Prüfung des
Gemeinde-Etats für das Jahr 1854.
§ 1Bei Tit. V Art. 4 der Communalsteuer-Einnahme findet
sich im Etat ein Betrag von 1800 Thl zur Deckung
der Mehrkosten des schulgeldfreien Elementar-Unter-
richtes. Von den drei Mitgliedern der Commission
beantragten zwei, daß im künftigen Jahre das Schul-
geld in den Elementarschulen wieder eingeführt werde,
wobei dieselben auf diejenigen Gründe hinwiesen,
welche bei früheren Berathungen über diesen Gegen-
stand stand geltend gemacht worden. Das dritte Commis-
sionsmitglied war dagegen der Ansicht, daß solange
in der Verfassungs-Urkunde der unentgeldliche
Volks-Unterricht vorgesehen sei, die Abschaffung des
schulgeldfreien Elementar-Unterrichts, nicht wohl
statthaft erscheine. Gemeinderath überwies diesen Gegenstand
der Commission für Schulwesen zur nähere Prü-
fung und Berichterstattung. Da bei Wiederein-
führung des Schulgeldes dies erst mit October
1854 geschehen würde, so wird der obige Betrag
einstweilen jedenfalls im Etat disponibel zu
halten sein. §, 2.Das Conto für Unterhaltung des Straßenpflasters
ad Tit V. Art. 3 der Ausgabe ist von 80 Thl. auf
280 Thl erhöht, weil nach Angabe der Verwal-
tung ein Theil der Wallstraße neu zu pflastern
sei. Das Pflaster in der Wallstraße ist allerdings
in schlechtem Zustande, inzwischen fragt es sich,
ob nicht eine Reparatur für jetzt genüge.
Gemeinderath hält ebenfalls dafür, daß die theil-
weise Neupflasterung der Wallstraße dringend
nöthig sei, weshalb die Erhöhung des Credits
von 80 Thl auf 280 Thl genehmigt wird. §. 3.Ad Tit 7 Art. 46 der Ausgabe sind 47 Thl
18 Sgr
Zinsen à 4 1/2 % von 1190 Thl zur Verausgabung an die
Vinzenzschule aufgeführt, welche die Gemeinde in
den Jahren 1844/50 zum Zweck der Gründung
einer Warteschule für dürftige Kinder unter
dem schulpflichtigen Alter an den Einkünften
der v. Weed'schen Stiftung gespart hat. Da in-
mittelst der hiesigen Vinzenz-Verein eine Warte-
schule für Kinder dürftiger Eltern ins Leben
gerufen hat, welche sich des besten Erfolges erfreut,
so läßt es sich rechtfertigen, daß die Gemeinde
die Zinsen in dem gedachten Fonds jenem Vereine
zukommen lasse. Die Commission schlägt jedoch
vor, daß dies nur unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt geschehe, daß der Verein außer dem
Bürgermeister ein vom Gemeinderath zu wählendes
Mitglied desselben in den Vorstand aufnehme und die Zahlung zu jeder Zeit vom Gemeinderath
wieder auf-
gehoben werden könne. Unter den von der Commission propo-
nirten Vorbehalten wird die Überweisung der Zinsen geneh-
migt. §. 4.Die Zuschüsse zu den Bedürfnissen der kath. Pfarrkircheund der Filialkirche
St. Sebastiani ad Tit VIII Art. 1 & 2
sind gegen das laufende Jahr um 479 Thl erhöht. Nach
dem vorgelegten Entwurfe des Budgets der beiden Kirchen
hat diese Erhöhung ihren Grund in der im Kirchenvor-
stande beschlossenen Reparatur des Sockels der Pfarrkirche
und in der Anbringung von Dachrinnen an derselben,
sowie in der Ausführung verschiedener nothwendigen
Arbeiten wie neue Beflurung des Chors, in der Sebasti-
anuskirche. Da die betreffenden Budgets noch nicht von der vor-
gesetzten Erzbischöflichen Behörde genehmigt sind, dieselbern
auch noch nicht dem Gemeinderathe zur Anerkennung
vorgelegen haben, so dürften die Zuschüsse nur mit dem
ausdrücklichen Vorbehalte auf dem Etat zu belassen sein,
daß nur diejenigen Beträge wirklich gezahlt werden
sollen, welche bei Prüfung der Kirchenbudgets vom
Gemeinderathe gutgeheißen werden. Die hier gemach-
ten Vorschläge wurden vom Gemeinderath angenom-
men. §. 5.Gegen die im Übrigen gemachten Vorschläge im Etat
findet sich nichts zu erinnern, da die vorkommenden
Veränderungen durch die dem Etat beigefügten Spezial-
Etats und die ad marginem angezogenen gemeinderäth-
lichen Beschlüsse motivirt sind. §. 6.Der Etat wurde hiernach in Einnahme und Ausgabe
balancirend zur Summe von vierzigtausend Thalern
festgestellt. Hinsichtlich der Aufbringung der Communalsteuer ad
9830 Thl 12 Sgr. 4 Pf wurde nach dem Antrag der Commission
mit 11 gegen 5 Stimmen beschlossen, den Umlage-Modus
des laufenden Jahres mit der Modifikation beizubehalten,
daß in Berücksichtigung der großen Theuerung die 4ten
Stufe der Klassensteuer (:Sätze à 4 Thl:), welche im laufenden
Jahre mit dem alten Satz von 65 % herangezogen worden,
diesmal nur mit 40 % Communslsteuer belastet werde.
Die Statt findende Berücksichtigung der drei untern
Stufen der Klassensteuerpflichtigen soll übrigens
keine keine eigentliche Progressiv-Umlage involviren, son-
dern eine gesetzlich zuläßige und sogar vorgeschriebene
Erleichterung der weniger bemittelten Klasse bezwecken. Demgemäß werden
a. auf die Grundsumme 65 %
b. auf die Gewerbesteuer mit Aus-
schluß der Klasse L 10 %
c. auf die 2te Stufe der Klassensteuer,
Sätze à 2 Thl 10 %
d. auf die 3te Stufe der Klassensteuer,
Sätze à 3 Thl 25 %
e. auf die 4te Stufe der Klassensteuer,
Sätze á 4 Thl. 40 %
f. auf die 5te und die höhern Stufen
der Klassensteuer und auf die klas-
sifizirte Einkommensteuer 65 %
fallen. Gemeindeverordneter Josten erklärte zu Pro-
tocoll, daß er jede Progressiv-Steuer für unzulässig
halte, daß er jedoch nicht dagegen sei, wenn für
die beiden untern Klassen nämlich die 2teund 3te Stufe eine Ermäßigung eintrete,
und zwar der Art, daß die 2te Stufe nur mit
20 % und die 3te mit 30 % belastet werde, daß
aber von da ab, alle Stufen zu gleichen Prozent-
sätzen heranzuziehen seien, daß er es ferner für
gerecht halte, daß die Einkommensteuerpflich-
tigen nur für dasjenige, was sie in der Ge-
meinde besitzen, zur Communalsteuer herange-
zogen werden, indem dieselben für die auswär-
tigen Besitzungen in den respectiven Gemeinden mit
Communalsteuer und Einquartirung belastet
werden.
actum ut supra...